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   BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07   

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BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07 (https://dejure.org/2008,33938)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07 (https://dejure.org/2008,33938)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 2 BvR 1103/07 (https://dejure.org/2008,33938)
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  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG folgt die Gewährleistung eines allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274 f.]; BVerfGK 4, 243 [253]).

    Als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips gilt dieser Anspruch auch für das Disziplinarverfahren, denn die freiheitssichernde Funktion der Grundrechte gebietet, dass Entscheidungen, die staatliche Sanktionen betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der betroffenen Freiheitsgrundrechte entspricht (BVerfGK 4, 243 [253]).

    Da es sich bei dem hier zu beurteilenden Verhalten um außerdienstliche Vorgänge handelt, muss das Verhalten des Beamten gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Beamtengesetzes außerdem nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet sein, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (vgl. dazu auch BVerfGK 4, 243 [254]).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (BVerfGK 4, 243 [253]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 [2150]).

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
    Zwar ist die Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung sowie deren fachgerichtliche Nachprüfung zulässig, da es sich hierbei um ein selbstständiges Verfahren gegenüber dem förmlichen Disziplinarverfahren handelt (BVerfGE 46, 17 [25]).

    Diese Feststellung lässt sich nur treffen, wenn dabei auch die Belastung, die den Angeschuldigten trifft, und das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen abgewogen werden (vgl. BVerfGE 46, 17 [26 f.]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats, a. a. O., S. 2151).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
    Aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG folgt die Gewährleistung eines allgemeinen Prozessgrundrechts auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 [274 f.]; BVerfGK 4, 243 [253]).
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (BVerfGK 4, 243 [253]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 [2150]).
  • BVerwG, 16.05.1994 - 1 DB 7.94

    Disziplinarmaßnahme - Dienstentfernung - Förmliches Disziplinarverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
    bb) Zusätzlich zu diesem geschriebenen Tatbestandsmerkmal setzt die vorläufige Dienstenthebung nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung voraus, dass der begründete hinreichende Verdacht eines Dienstvergehens besteht, das voraussichtlich zu einer Disziplinarmaßnahme mindestens in Höhe einer Gehaltskürzung führen wird und damit im förmlichen Disziplinarverfahren zu ahnden ist (vgl. BVerwGE 103, 116 [118]).
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